Warum werden digitale Waren zu einem anderen Satz besteuert?

Seit dem 1. Januar 2015 gilt für den Verkauf von digitalen Gütern (z. B. Websites) ein neues Mehrwertsteuergesetz. Infolgedessen ist das verkaufende Unternehmen verpflichtet, den Mehrwertsteuersatz des Landes des Konsumierenden zu berechnen.

Weitere Informationen zu VistaPrint-Produkten und den geltenden Mehrwertsteuersätzen finden Sie unter Mehrwertsteuersätze und -bestimmungen.

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