Warum wird Mehrwertsteuer auf die Lieferkosten erhoben?

Rechtlich gesehen werden die Lieferkosten als Teil der Warenlieferung betrachtet, sodass Mehrwertsteuer auf die Liefergebühren aufgeschlagen werden muss.

Der Mehrwertsteuersatz für die Lieferung der Waren ist derselbe wie für das gekaufte Produkt selbst.

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